Haben Sie Anspruch auf Wohngeld?
Anfang 2025 wird das Wohngeld an die allgemeine Preis- und Mietenentwicklung angepasst und um 15 Prozent erhöht. Davon profitieren rund zwei Millionen Haushalte – vor allem Alleinerziehende, Familien und Rentner*innen. Mit dem Wohngeld werden Haushalte unterstützt, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt. Nach der Wohngeldreform 2023 (Wohngeld Plus) haben 1,2 Millionen Haushalte mit kleinen Einkommen Wohngeld bekommen. Alle zwei Jahre wird das Wohngeld automatisch an die Preis- und Mietenentwicklung angepasst. Die nächste Anpassung ist damit zum 1. Januar 2025 fällig geworden. Das Wohngeld steigt dann um 30 Euro pro Monat, das sind durchschnittlich 15 Prozent.
Was ist Wohngeld?
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Menschen mit geringem Einkommen, die keine Sozialleistungen beziehen, können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld erhalten. Dies gilt auch für pflegebedürftige Bewohner*innen in Pflegeeinrichtungen, die oft nicht in der Lage sind, den Antrag selbst zu stellen.
- Pflegebedürftige können Heimträger beauftragen, den Wohngeldantrag für sie zu stellen. Das Wohngeld wird immer an die berechtigte Person gezahlt.
- Bei verzögerter Ermittlung des endgültigen Anspruchs kann vorläufiges Wohngeld gezahlt werden.
Wohngeldberechtigt für einen Mietzuschuss sind Bewohner*innen einer stationären Pflegeeinrichtung gemäß Landesheimgesetz, die dauerhaft dort wohnen. Ausgeschlossen sind Personen, die andere Leistungen wie ALG II oder Sozialhilfe beziehen, sowie Personen mit verwertbarem Vermögen über 60.000 Euro für die erste Person und 30.000 Euro für jede weitere Person.
Wichtig: Wohngeld-Plus-Anträge sind bei der örtlichen Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung zu stellen. Dort sind auch die Antragsformulare erhältlich.
Muss das höhere Wohngeld zum 1. Januar 2025 neu beantragt werden?
Nein. Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, bekommen das erhöhte Wohngeld Plus für die Zeit ab dem 1. Januar 2025 automatisch.
Allerdings müssen Wohngeldempfängerinnen und -empfänger in der Regel nach einem Jahr nachweisen, dass sie auch weiterhin Anspruch auf Wohngeld haben. Denn Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten Wohngeldempfängerinnen und -empfänger vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen neuen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen.
Antworten auf wichtige Fragen zum Wohngeld finden Sie HIER.