Pflegebedürftige Menschen können aufgrund von körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen oder gesundheitlichen Belastungen ihren Alltag nicht mehr dauerhaft selbständig bewältigen. Sie benötigen Hilfe und Unterstützung. Wie die Pflegebedürftigkeit ermittelt wird und welche Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung zur Verfügung stehen, erfahren Sie hier.

 

Pflegebedürftigkeit

Wann erhalte ich Leistungen der Pflegeversicherung?

Leistungen der Pflegeversicherung setzen eine Zuordnung in einen Pflegegrad voraus. Je nach Einschätzung der Selbstständigkeit wird der Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung) anerkannt. Das geschieht bei gesetzlich Versicherten durch ein einheitliches  Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes (MD) oder anderer Begutachtungsstellen der Krankenkassen wie MEDICPROOF (bei privat Versicherten).

Antrag auf Pflegeleistungen

Sie möchten Leistungen der Pflegeversicherung erhalten und wissen nicht wie?

Die Pflegeversicherung ist immer bei der Krankenkasse angesiedelt. Der Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad kann von der pflegebedürftigen oder einer bevollmächtigten Person bei der Pflegekasse gestellt werden. Dies kann per Anruf oder schriftlich mit einem formlosen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung erfolgen. 

Die Pflegekasse schickt Ihnen daraufhin ein Antragsformular zu oder stellt dieses Online zur Verfügung. Der Pflegeantrag setzt sich aus verschiedenen Fragen zur Person und zum Hilfebedarf zusammen. Ebenfalls ist anzugeben, ob beispielsweise ein Pflegedienst oder private Hilfe in Anspruch genommen werden soll. Beides zusammen ist auch möglich. Den ausgefüllten Pflegeantrag senden Sie an die Pflegekasse zurück.

Pflegeeinstufung

Wie bereite ich mich auf den Besuch des Medizinischen Dienstes zu Hause vor?

Die Begutachtung erfolgt durch Fachpersonal des Medizinischen Dienstes  oder anderer Dienste wie MEDICPROOF (bei privat Versicherten). Bei dem Besuch wird Einblick in die Pflegesituation genommen und der Pflegebedarf festgestellt. In der Begutachtung wird dazu der Grad der Selbstständigkeit unter Berücksichtigung der psychischen oder geistigen Beeinträchtigungen erfasst. Zum Beispiel, wie selbstständig können Sie sich fortbewegen und Ihre Körperhaltung ändern? Wie finden Sie sich in Ihrem Alltag örtlich und zeitlich zurecht? Wie selbstständig können Sie sich im Alltag selbst versorgen bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken?

Pflegegrad 1

Welche Leistungen stehen Ihnen bei leichten Einschränkungen der Selbstständigkeit zu?

Der Pflegegrad 1 ist die erste Stufe der Pflegebedürftigkeit. Um ihn zu erhalten, müssen Sie als versicherte Person zunächst einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Anschließend erfolgen eine Begutachtung Ihrer vorhandenen Selbstständigkeit von einer Begutachtungsperson des Medizinischen Dienstes oder einer anderen Prüforganisation und die Einstufung in einen Pflegegrad. Der Pflegegrad 1 bedeutet, dass Sie noch weitestgehend selbständig sind und wenig Unterstützung benötigen. Um Sie in Ihrer Eigenständigkeit zu stärken, bietet die Pflegeversicherung verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten an.

Pflegegrad 2 bis 5

Wie unterstützt mich die Pflegeversicherung zu Hause in den Pflegegraden 2 bis 5?

Um Leistungen der Pflegeversicherung für die Versorgung in der häuslichen Umgebung nutzen zu können, ist die Anerkennung eines Pflegegrades von der Pflegekasse notwendig. Alle Leistungen der Pflegeversicherung richten sich an die pflegebedürftige Person und sind in der Regel auch von ihr oder einer bevollmächtigten Person zu beantragen. Je nach Pflegegrad und Unterstützungsbedarf unterscheiden sich einige Leistungsansprüche der Pflegeversicherung. Wird die Pflege selbst im Familien- oder Bekanntenkreis organisiert, zahlt die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld. Dieses können Sie als pflegebedürftige Person an die Pflegeperson(en) weitergeben.

Pflegeberatung nach § 37,3 SGB XI

Was erwartet mich bei einem verpflichtenden Beratungsbesuch zu Hause?

Mit einer anerkannten Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 haben Sie die Möglichkeit, Pflegegeld der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Mithilfe der Geldleistung können Sie Ihre persönliche Versorgung zu Hause selbst organisieren. Beispielsweise indem Angehörige oder Nachbar*innen Sie als benannte Pflegepersonen unterstützen. Da es sich hier um kein ausgebildetes Personal handelt, verpflichtet der Gesetzgeber Sie als pflegebedürftige Person in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch nach § 37,3 SGB XI (Elftes Sozialgesetzbuch) in Ihrer privaten Versorgungsumgebung zuzulassen. Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person kann jede zweite Beratung auch per Videokonferenz erfolgen. Der erste Beratungsbesuch muss allerdings in der eigenen Häuslichkeit durchgeführt werden.  

Unsere Beratungswege

Zu allen Themen können Sie auch unsere anderen Beratungsformen in Anspruch nehmen:

Online-Beratung

Antwort innerhalb von 48 Stunden! Stellen Sie unserem Beratungsteam Ihre Fragen per E-Mail oder im Chat.

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Älterer Mann bekommt Hilfe bei der Nutzung von einem Laptop

Telefonberatung

Persönlich, gebührenfrei, jederzeit. Nutzen Sie den Telefonservice der regionalen Verbände der AWO Telefonberatung. 

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Älterer Mann am Telefonieren

Beratung vor Ort

Hausbesuch oder Beratungsbüro? Machen Sie einen lokalen Pflegeberatungstermin bei Ihrer AWO Einrichtung aus.

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Ältere Person liest mit Hilfe von Pflegerin Unterlagen

Infobox

Wegweiser durch den Pflegedschungel. Erste Antworten finden Sie in unseren Informationsblättern.

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Zwei Ordner, einer mit Aufschrift Vorsorge. der andere mit Pflege
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