Pflegebedürftige Menschen sind aufgrund körperlicher, kognitiver oder psychischer Beeinträchtigungen oder gesundheitlicher Belastungen dauerhaft nicht mehr in der Lage, ihren Alltag selbständig zu bewältigen. Sie sind auf Hilfe und Unterstützung angewiesen. Wie Pflegebedürftigkeit festgestellt wird und welche Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung zur Verfügung stehen, erfahren Sie hier.

 

Pflegebedürftigkeit

Wann erhalte ich Leistungen der Pflegeversicherung?

Leistungen der Pflegeversicherung setzen die Einstufung in einen Pflegegrad voraus. Je nach Einschätzung der Selbstständigkeit werden die Pflegegrade 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung) anerkannt. Die Prüfung erfolgt nach einem einheitlichen Begutachtungsverfahren durch pflegerische oder ärztliche Fachkräfte des Medizinischen Dienstes der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.

Antrag auf Pflegeleistungen

Sie möchten Leistungen der Pflegeversicherung erhalten und wissen nicht wie?

Die Pflegeversicherung ist immer bei der Krankenkasse angesiedelt. Der Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad kann von der pflegebedürftigen oder einer bevollmächtigten Person bei der Pflegekasse gestellt werden. Dies kann telefonisch, schriftlich oder online mit einem formlosen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung erfolgen. 

Die Pflegekasse schickt Ihnen in der Regel ein Antragsformular zu oder stellt es online zur Verfügung. Der Pflegeantrag besteht aus verschiedenen Fragen zur Person und zum Hilfebedarf. Außerdem muss angegeben werden, ob zum Beispiel ein Pflegedienst oder private Hilfe in Anspruch genommen werden soll. Auch eine Kombination von beidem ist möglich. Den ausgefüllten Pflegeantrag schicken Sie an die Pflegekasse zurück.

Pflegeeinstufung

Wie bereite ich mich auf den Besuch des Medizinischen Dienstes zu Hause vor?

Die Begutachtung erfolgt durch Fachpersonal des Medizinischen Dienstes der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Bei dem Besuch wird die Pflegesituation erfasst und der Pflegebedarf festgestellt. Dazu wird bei der Begutachtung der Grad der Selbstständigkeit unter Berücksichtigung psychischer oder geistiger Beeinträchtigungen erfasst. Zum Beispiel: Wie selbständig können Sie sich fortbewegen und Ihre Körperhaltung verändern? Wie gut können Sie sich im Alltag räumlich und zeitlich orientieren? Wie selbstständig können Sie sich im Alltag bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken versorgen?

Pflegegrad 1

Welche Leistungen stehen Ihnen bei leichten Einschränkungen der Selbstständigkeit zu?

Der Pflegegrad 1 ist die erste Stufe der Pflegebedürftigkeit. Um ihn zu erhalten, müssen Sie als versicherte Person zunächst einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Anschließend erfolgen eine Begutachtung Ihrer vorhandenen Selbstständigkeit von einer Begutachtungsperson des Medizinischen Dienstes oder einer anderen Prüforganisation und die Einstufung in einen Pflegegrad. Der Pflegegrad 1 bedeutet, dass Sie noch weitestgehend selbständig sind und wenig Unterstützung benötigen. Um Sie in Ihrer Eigenständigkeit zu stärken, bietet die Pflegeversicherung verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten an.

Pflegegrad 2 bis 5

Wie unterstützt mich die Pflegeversicherung zu Hause in den Pflegegraden 2 bis 5?

Um Leistungen der Pflegeversicherung für die häusliche Pflege in Anspruch nehmen zu können, ist die Anerkennung eines Pflegegrades durch die Pflegekasse erforderlich. Alle Leistungen der Pflegeversicherung richten sich an die pflegebedürftige Person und sind in der Regel von ihr oder einer bevollmächtigten Person zu beantragen. Je nach Pflegegrad und Hilfebedarf unterscheiden sich einige Leistungsansprüche der Pflegeversicherung. Wird die Pflege im Familien- oder Bekanntenkreis selbst organisiert, zahlt die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld. Dieses können Sie als Pflegebedürftige*r an die Pflegeperson(en) weitergeben.

Pflegeberatung nach § 37,3 SGB XI

Was erwartet mich bei einem verpflichtenden Beratungsbesuch zu Hause?

Mit einer anerkannten Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 haben Sie die Möglichkeit, Pflegegeld der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Mithilfe der Geldleistung können Sie Ihre persönliche Versorgung zu Hause selbst organisieren. Beispielsweise indem Angehörige oder Nachbar*innen Sie als benannte Pflegepersonen unterstützen. Da es sich hier um kein ausgebildetes Personal handelt, verpflichtet der Gesetzgeber Sie als pflegebedürftige Person in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch nach § 37,3 SGB XI (Elftes Sozialgesetzbuch) in Ihrer privaten Versorgungsumgebung zuzulassen. Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person kann jede zweite Beratung auch per Videokonferenz erfolgen. Der erste Beratungsbesuch muss allerdings in der eigenen Häuslichkeit durchgeführt werden.  

Unsere Beratungswege

Zu allen Themen können Sie auch unsere anderen Beratungsformen in Anspruch nehmen:

Online-Beratung

Antwort innerhalb von 48 Stunden! Stellen Sie unserem Beratungsteam Ihre Fragen per E-Mail oder im Chat.

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Älterer Mann bekommt Hilfe bei der Nutzung von einem Laptop

Telefonberatung

Persönlich, gebührenfrei, jederzeit. Nutzen Sie den Telefonservice der regionalen Verbände der AWO Telefonberatung. 

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Älterer Mann am Telefonieren

Beratung vor Ort

Hausbesuch oder Beratungsbüro? Machen Sie einen lokalen Pflegeberatungstermin bei Ihrer AWO Einrichtung aus.

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Ältere Person liest mit Hilfe von Pflegerin Unterlagen

Infobox

Wegweiser durch den Pflegedschungel. Erste Antworten finden Sie in unseren Informationsblättern.

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Zwei Ordner, einer mit Aufschrift Vorsorge. der andere mit Pflege
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