In Verbindung mit den Themen Krankheit, Pflege und Betreuung können weitere Bereiche wie beispielsweise Vorsorgedokumente oder die Anerkennung einer Schwerbehinderung von Bedeutung sein. Hier erfahren Sie mehr.

Vorsorgedokumente

Wie kann ich mich für den Ernstfall vorbereiten?

Jedem Menschen kann es passieren: durch Unfall oder Krankheit können Sie plötzlich wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen. Nahe Angehörige oder Freund*innen dürfen nicht automatisch für Sie entscheiden. Mit den passenden Vollmachten und Verfügungen, wie Vorsorgevollmacht, Betreuungs-, oder Patientenverfügung können Sie beizeiten Ihre Entscheidungen für den Notfall festlegen. Die Vorsorgevollmacht dient dazu, dass eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens bestimmte Angelegenheiten in Ihrem Namen regeln können. Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie als volljährige Person vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen (wie künstliche Ernährung oder Beatmung) am Ende Ihres Lebens durchzuführen oder zu unterlassen sind.

Voraussichtlich zum 1. Januar 2023 wird das Notvertretungsrecht für Ehegatt*innen in Kraft treten. Das bedeutet, dass bei Fehlen einer Vorsorgevollmacht künftig unter bestimmten Umständen und Bedingungen Ehegatt*innen gegenseitig Entscheidungen der Gesundheitssorge treffen können.

Schwerbehinderung

Wie bekomme ich eine Anerkennung auf eine Schwerbehinderung?

Eine Behinderung liegt vor, wenn die körperliche, geistige oder seelische Gesundheit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist. Die Auswirkung der Beeinträchtigung wird als Grad der Behinderung bezeichnet. Dieser kann zwischen 20 und 100 liegen. Als schwerbehindert gilt, wer einen Grad der Behinderung von 50 und mehr hat. Ebenso werden bestimmte Beeinträchtigungen wie gehörlos oder blind festgehalten und mit Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis versehen.

Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten muss ein Antrag gestellt werden. Die zuständige Stelle ist das Versorgungsamt, in manchen Fällen auch die Kommunalverwaltung. Der Antrag kann schriftlich angefordert werden oder vielfach auch digital bei den zuständigen Kommunen heruntergeladen und ausgefüllt werden.

Unsere Beratungswege

Zu allen Themen können Sie auch unsere anderen Beratungsformen in Anspruch nehmen:

Online-Beratung

Antwort innerhalb von 48 Stunden! Stellen Sie unserem Beratungsteam Ihre Fragen per E-Mail oder im Chat.

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Älterer Mann bekommt Hilfe bei der Nutzung von einem Laptop

Telefonberatung

Persönlich, gebührenfrei, jederzeit. Nutzen Sie den Telefonservice der regionalen Verbände der AWO Telefonberatung. 

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Älterer Mann am Telefonieren

Beratung vor Ort

Hausbesuch oder Beratungsbüro? Machen Sie einen lokalen Pflegeberatungstermin bei Ihrer AWO Einrichtung aus.

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Ältere Person liest mit Hilfe von Pflegerin Unterlagen

Infobox

Wegweiser durch den Pflegedschungel. Erste Antworten finden Sie in unseren Informationsblättern.

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Zwei Ordner, einer mit Aufschrift Vorsorge. der andere mit Pflege
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