Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird?

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Widerspruch - so können Sie sich wehren.

Wenn der Pflegegrad abgelehnt wird, ist das für viele Betroffene und ihre An- und Zugehörigen ein großer Schock. Doch es gibt Möglichkeiten, sich gegen diese Entscheidung zu wehren. Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen können.

1. Bescheid prüfen

Nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung erhalten Sie einen Bescheid von der Pflegekasse, der den Pflegegrad festlegt. Prüfen Sie diesen Bescheid sorgfältig.

2. Widerspruch einlegen

Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, haben Sie einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Der Bescheid muss eine Rechtsmittelbelehrung enthalten, die Sie über diese Möglichkeit informiert. Fehlt dieser Hinweis, beträgt die Frist ein Jahr.

3. Widerspruchsverfahren

Reichen Sie den Widerspruch schriftlich bei der Pflegekasse ein. Nutzen Sie dabei die kostenlosen Musterbriefe der Verbraucherzentrale. Die Pflegekasse prüft den Widerspruch und kann eine erneute Begutachtung veranlassen.

4. Klage einreichen

Sollte der Widerspruch nicht erfolgreich sein, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. In der Regel fallen dabei keine Gerichtsgebühren an. Auch hierfür bietet die Verbraucherzentrale Musterbriefe an.

Weitere Informationen und Unterstützung

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentrale, individuelle Rechtsberatung finden Sie in den regionalen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen.  

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