Verlängerung der Fristen

Aufgeschlagener Kalender mit liegendem Kugelschreiber.

Widerspruch bei der Krankenkasse und Pflegekasse einlegen- dies ist zu beachten.

Wenn der Bescheid der Kranken- oder Pflegekasse nicht den Erwartungen entspricht, beispielsweise der Pflegegrad oder das beantragte Hilfsmittel nicht bewilligt wurde, kann man sich mit einem Widerspruch dagegen wehren. Dabei sind verschiedene Schritte zu beachten. Vor allem muss der Widerspruch innerhalb einer bestimmten Frist bei der Kasse eingehen, um überhaupt wirksam zu sein. Entscheidend ist, wann die Frist zu laufen beginnt. Dies ist gesetzlich geregelt.

Der Gesetzgeber hat die Frist zugunsten der Versicherten um einen Tag verlängert, da die Post nun mehr Zeit für die Zustellung hat. Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein Bescheid "am vierten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben" Das ist im Zehnten Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz(§ 37 Absatz 2 SGB X) geregelt. Diese neue Regelung berücksichtigt, dass die Post nun mehr Zeit hat als vorher, um die Briefe zuzustellen (§ 18 Postrechtsmodernisierungsgesetz). Zuvor war dies der dritte Tag nach der Aufgabe des Briefes.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen informiert:

Was das für die Versicherten bedeutet, wie die Widerspruchsfrist berechnet wird und welche Feiertags-Fallen dabei lauern, erfahren Sie auf der Website der Verbraucherzentrale NRW

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