Worum geht es?
Unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt die Pflegekasse des pflegebedürftigen Menschen Rentenbeiträge für den pflegenden Angehörigen, damit die Pflege für diesen nicht zur Gefährdung der eigenen Alterssicherung wird, wenn beispielsweise die eigene Berufstätigkeit aufgrund der Pflege eingeschränkt oder gar ausgesetzt werden muss. Um den Versicherungsschutz zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen des sogenannten Mindestpflegeumfangs erfüllen:
- Die pflegebedürftige Person hat mindestens den Pflegegrad 2,
- Sie pflegen als An- und Zugehörige wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage/Woche.
- Sie können sich die Pflege mit anderen teilen, dürfen aber selbst nicht mehr als 30 Stunden/ Wochearbeiten.
- Es handelt sich um eine private (nicht erwerbsmäßige) Pflegevereinbarung.
- Sie pflegen in der häuslichen Umgebung.
Inhalt der Broschüre
Die Broschüre der Deutschen Rentenversicherung informiert Sie darüber, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Rentenversicherung für pflegende Angehörige greift und welche Rentenansprüche aus einer Pflegetätigkeit entstehen können. Bei Fragen können Sie sich gerne an die Rentenversicherung wenden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung. Die Broschüre kann dort kostenfrei bestellt oder heruntergeladen werden.