Chronisch krank zu sein heißt nicht, auf Reisen verzichten zu müssen. Mit guter Vorbereitung, den richtigen Dokumenten und etwas Recherche lassen sich die meisten Hürden vermeiden. Wer Betäubungsmittel benötigt, sollte sich frühzeitig um die nötigen Bescheinigungen kümmern und die Einreisebestimmungen des Ziellandes prüfen.
Medikamente für den Eigenbedarf – erlaubt, aber geregelt
Grundsätzlich dürfen Medikamente für den persönlichen Bedarf mitgeführt werden – sowohl bei der Ausreise aus Deutschland als auch bei der Einreise in andere Länder.
Wichtig:
- Medikamente sollten in Originalverpackung mitgeführt werden.
- Ein ärztliches Attest (idealerweise mehrsprachig) mit Angaben zu Wirkstoff, Dosierung und Reisedauer ist empfehlenswert.
Besonderheit: Betäubungsmittel
Viele chronisch kranke Menschen benötigen Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen – etwa starke Schmerzmittel wie Morphin.
Bei Reisen in Schengen-Staaten (z. B. Frankreich, Spanien, Österreich) ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Diese muss vor Reiseantritt durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder das zuständige Gesundheitsamt beglaubigt werden. Die Bescheinigung ist maximal 30 Tage gültig und muss für jedes Betäubungsmittel einzeln ausgestellt werden.
Reisen außerhalb des Schengen-Raums
Hier gibt es keine international einheitlichen Regeln. Manche Länder verbieten die Mitnahme von Betäubungsmitteln sogar ganz.
Daher ist es wichtig und notwendig, sich unbedingt mit zeitlichem Vorlauf vorab bei der diplomatischen Vertretung des Ziellandes in Deutschland nach den geltenden Vorschriften erkundigen.
Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte.

