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Pflegegradrechner: Orientierungshilfe für Pflegebedürftige und Angehörige

© AWO Bundesverband. Ältere Dame gibt Daten auf dem mobilen Endgerät ein.

Die Einstufung in einen Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können. Doch wie lässt sich einschätzen, ob ein Antrag auf Pflegeleistungen Aussicht auf Erfolg hat? Und was tun, wenn der Bescheid der Pflegekasse nicht den Bedarfen entspricht oder der Pflegegrad vermutlich nicht mehr ausreicht und ggf. eine Höherstufung geprüft werden sollte?

Was ist der Pflegegrad?

Der Pflegegrad wird durch eine Begutachtung festgestellt – meist durch den Medizinischen Dienst festgestellt. Dabei werden sechs Lebensbereiche beurteilt. Insgesamt fließen 64 Kriterien in die Bewertung ein. Je nach Punktzahl wird einer von fünf Pflegegraden vergeben – von „geringen Beeinträchtigungen“ bis hin zu „schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen“.

Der Pflegegradrechner – ein digitales Hilfsmittel

Die Verbraucherzentrale NRW bietet mit dem Pflegegradrechner ein kostenloses Online-Tool, das zwei zentrale Funktionen erfüllt:

  1. Selbsteinschätzung vor Antragstellung
    Wer noch keinen Antrag gestellt hat, kann mit dem Rechner prüfen, ob sich ein Antrag bei der Pflegekasse lohnen könnte. Die Einschätzung basiert auf den offiziellen Kriterien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
  2. Vergleich mit vorhandenem Pflegegutachten
    Liegt bereits ein Bescheid vor, kann der Rechner helfen, die Einschätzung zu überprüfen. Weicht das Ergebnis deutlich ab, kann ein Widerspruch sinnvoll sein. Dabei stellt das Tool eine begründete Vorlage für ein Widerspruchsschreiben zur Verfügung.

Wichtig: Die Nutzung des Rechners ersetzt keine professionelle Rechtsberatung. Bei komplexen Fällen – etwa bei der Reduzierung eines Pflegegrades – sollte unbedingt juristischer Rat eingeholt werden. Der Pflegegradrechner kann nur für erwachsene Pflegebedürftige genutzt werden. Für Kinder gelten andere Voraussetzungen, die hier nicht abgebildet werden können.

Den Pflegegradrechner finden Sie hier auf der Website der Verbraucherzentrale NRW.