Erweiterung der Begutachtungsformate durch den Medizinischen Dienst.
Künftig kann bei Begutachtungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit neben persönlichen Besuchen und strukturierten Telefoninterviews auch Videotelefonie eingesetzt werden. Die Grundlagen hierfür wurden im Frühjahr mit dem Digital-Gesetz geschaffen. Die überarbeiteten Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund, die am 26. September 2024 in Kraft getreten sind, regeln die Voraussetzungen für Videobegutachtungen.
Videobegutachtungen sind in Fällen möglich, in denen auch strukturierte Telefoninterviews zulässig sind, insbesondere bei Höherstufungsanträgen und Wiederholungs-begutachtungen. Ein großes Projekt untersucht derzeit, wie Videobegutachtungen regelmäßig eingeführt werden können. Dieses Projekt wird vom GKV-Spitzenverband finanziell gefördert und in Kooperation mit elf Medizinischen Diensten sowie der Universität Bremen durchgeführt. Das Ziel ist, die Ergebnisse von Video- und persönlichen Begutachtungen zu vergleichen.
Weitere Informationen auf der Website des Medizinischen Dienstes Bund.