Mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung

© freepik Ältere Dame zählt zufrieden Geld.

Zum 1. Januar 2025 steigen die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung steigen um 4,5 %.

Die Anhebung der Leistungsbeträge erfolgt ab 1. Januar 2025 für das Pflegegeld, die häusliche Pflegehilfe durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste und die stationäre Pflege. Dies bedeutet eine finanzielle Entlastung für Pflegebedürftige in allen Versorgungsformen. Die Anhebung um 4,5 % wird je nach Pflegegrad und Versorgungsform berechnet.

Leistungsbeträge zu Hause

Das Pflegegeld steigt beispielsweise für Personen mit Pflegegrad 2 um 15 Euro pro Monat; im Pflegegrad 5 bedeutet die Anhebung eine Erhöhung um 43 Euro pro Monat. Für die Versorgung durch ambulante Pflegedienste stehen ab Januar 2025 dann monatlich 35 Euro mehr für Personen mit Pflegegrad 2 und 99 Euro mit Pflegegrad 5 zur Verfügung. Daneben wird auch der Entlastungsbetrag um 6 Euro angehoben und das Budget für den Besuch von Tagespflegeeinrichtungen um 32 Euro bis 90 Euro je nach Pflegegrad erhöht.

Leistungsbeträge in stationärer Pflege

Auch die Leistungen für die Versorgung in Pflegeeinrichtungen steigen, allerdings lässt sich hier die konkrete Entlastung nicht pauschal berechnen. Durch das Prinzip des Einrichtungseinheitlichen Eigenanteils (EEE), welchen die Kosten innerhalb einer Pflegeeinrichtung gerecht verteilen soll und aufgrund der prozentualen Leistungszuschläge, die sich nach der Aufenthaltsdauer in einer Pflegeeinrichtung staffeln, sind die Entlastungen hier jedoch je nach Einrichtung und Aufenthaltsdauer der pflegebedürftigen Menschen unterschiedlich. Der Verband der Ersatzkassen geht im Durchschnittlich von einer monatlichen Entlastung zwischen 17 bis zu 56 Euro pro Monat aus. Fragen Sie hierzu individuell in Ihrer Einrichtung nach.

Weitere Leistungsanhebungen

Anfang 2024 wurden die Leistungen im häuslichen Bereich (Pflegegeld und häusliche Pflegehilfe durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste) bereits um fünf Prozent erhöht und auch die Leistungszuschläge bei Versorgung in Pflegeeinrichtungen angehoben. Nach der Anhebung 2025 sind als nächstes zum 1. Januar 2028 weitere Dynamisierung aller Leistungsbeträge geplant.

Übersicht und weitere Informationen

Übersicht des Bundesministeriums für Gesundheit zu den Leistungsbeiträgen ab 2025 finden Sie hier und auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit. Die überarbeiteten Dateien finden Sie zum Beginn des neuen Jahres gebündelt auf unserer Themenseite Infobox

Für weitere Fragen rund das Thema Pflege und Pflegeleistungen steht Ihnen das Beratungsteam der AWO Pflegeberatung kostenfrei zur Verfügung.

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