Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen benötigen häufig Hilfsmittel – und das oft schnell. Damit die Versorgung künftig unkomplizierter funktioniert, wurden die Regelungen in § 33 Abs. 5c SGB V gestärkt. Das Informationspapier von rehaKIND fasst zusammen, was das konkret bedeutet.
Kern der Neuerung
Empfehlungen von Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) und Medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) sollen von den Krankenkassen grundsätzlich als medizinisch erforderlich anerkannt werden. Eine zusätzliche Prüfung durch den Medizinischen Dienst ist nur noch in Ausnahmefällen vorgesehen – etwa wenn die Angaben nicht plausibel sind. Ziel ist eine schnellere und bedarfsgerechte Hilfsmittelversorgung ohne unnötige Bürokratie.
Die Änderungen stärken die Rechte von Betroffenen und sollen dafür sorgen, dass notwendige Hilfsmittel schneller, verlässlicher und alltagsnah zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen
Das vollständige Informationspapier „Hilfsmittel leichter bekommen“ mit allen Do’s & Don’ts für Familien, SPZ/MZEB, Leistungserbringer und Krankenkassen finden Sie hier: Hilfsmittel leichter bekommen – rehaKIND PDF

