Gemeinsamer Jahresbetrag: neu ab 01.07.2025

© Fotolia. Männchen betrachtet einen roten Paragrafen mit der Lupe.

Kurzzeit- und Verhinderungspflege in einem Budget

Ab dem 1. Juli 2025 tritt eine wichtige Neuerung in Kraft, die pflegebedürftigen Menschen und ihren An- und Zugehörigen mehr Flexibilität bei der Inanspruchnahme von Entlastungsleistungen bietet: Für die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege steht künftig ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung.

Das bedeutet: Pflegebedürftige Personen können diesen Betrag individuell und bedarfsgerecht für beide Leistungsarten einsetzen – ganz gleich, ob sie vorübergehend in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung betreut werden oder ob eine Ersatzpflegeperson im häuslichen Umfeld einspringt.

Diese Änderung ist Teil der letzten Pflegereform und soll die Organisation von Pflegeleistungen vereinfachen und die Selbstbestimmung pflegebedürftiger Menschen stärken.

Was ist neu?

  • Ein gemeinsames Budget: Statt zwei getrennter Budgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege gibt es nun einen einheitlichen Betrag von bis zu 3.539 Euro.
  • Mehr Flexibilität: Die Mittel können je nach Bedarf auf beide Leistungen verteilt werden – ganz ohne starre Grenzen.
  • Vorpflegezeit entfällt: Die bisherige Frist von 6 Monaten Pflege zuhause entfällt. Verhinderungspflege kann sofort ab Pflegegrad 2 genutzt werden.
  • Zeiträume angeglichen: Auch die Anspruchszeiträume beider Leistungsarten wurden angeglichen, das Budget wird nun unabhängig, ob Kurzzeit- oder Verhinderungspflege mit einer Höchstdauer von 56 Tagen pro Jahr gewährt.
  • Überblick: Der gewählte Dienstleister ist verpflichtet, im Anschluss an die Leistungserbringung eine schriftliche Übersicht über die angefallenen Kosten zu übermitteln oder auszuhändigen.

Übergangsregelung beachten

Da das Jahresbudget sich auf das Kalenderjahr bezieht, jedoch zur Jahresmitte in Kraft tritt, besteht eine Regelung zur Anrechnung für 2025: Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege, die im Zeitraum vom 01.01. bis 30.06.2025 bereits in Anspruch genommen wurden, werden entsprechend auf den Gemeinsamen Jahresbetrag im Jahr 2025 angerechnet.

Weitere Informationen

Die AWO hat dieInfoblätter der Online-Pflegeberatung entsprechend der neuen Regelung aktualisiert. Dort sind alle wichtigen Details noch einmal übersichtlich zusammenfasst. Sie finden diese und andere Infoblätter auf unserer Website in der Infobox oder direkt unter

Bei Fragen zum Gemeinsamen Jahresbetrag oder zur Pflege stehen Ihnen unsere Pflegeberater*innen der AWO-Pflege-Onlineberatung gern zur Seite.

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