Digitale Pflegeanwendungen und Smart-Home-Systeme können pflegebedürftige Menschen in Ihrer Häuslichkeit unterstützen, selbstständig zu bleiben und sich sicher zu fühlen.
Auch wenn die Anwendungen meist selbst bezahlt werden müssen, lohnt sich der Blick in die Welt der digitalen Pflegeanwendungen und KI‐gestützten Smart‑Home‑Lösungen:
- Apps unterstützen z. B. bei Gedächtnistraining, Mobilität oder Medikamenteneinnahme. Hier lohnt sich auch der Blick in die Angebote der Gesundheitskassen, die meist in den Onlineportalen der Gesundheitskassen kostenlos für die Versicherten bereitgestellt werden.
- Smart‑Home‑Systeme, wie zum Beispiel Shelly oder Bosch Smart Home, automatisieren das Zuhause von Pflegebedürftigen und ermöglichen bspw. die Steuerung der Umgebung (Licht, Heizung, Jalousien) im Alltag durch KI-gestützte Spracheingabe.
- Hausnotrufsysteme mit Sturzerkennung
Je nach System ist es auch möglich, einen Notruf abzusetzen oder sogar ein Sturzerkennungstool zu integrieren, welchen den Notruf absetzt. Hausnotrufsysteme sind bereits etabliert, zählen zu den Pflegehilfsmitteln und sind teilweise erstattungsfähig. Näheres dazu finden Sie in unserem Infoblatt.
Zulassungshürde DiPA
Seit dem Digital‑Versorgungs‑ und Pflege‑Modernisierungs‑Gesetz (DVPMG) haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf förderfähige digitale Pflegeanwendungen, die sogenannten DiPA und ergänzende Unterstützungsleistungen. Erstattungsfähig sind allerdings nur geprüfte und im DiPA-Verzeichnis gelistete Anwendungen. Das Problem: Aktuell (Stand 2025) existieren noch keine zugelassenen DiPA, doch der rechtliche Rahmen ist geschaffen, die Verfahren werden vereinfacht – und es wird damit gerechnet, dass zukünftig erste Anträge bewilligt werden.
Weiterführend finden Sie Informationen unter: BfArM - Wissenswertes zu DiPA

