Digitale Anwendungen für krankenversicherte Menschen.
Ab dem 01.01.2024 wird in ärztlichen Praxen das herkömmliche rosafarbene Rezept durch das elektronische Rezept (E-Rezept) ersetzt. Das E-Rezept umfasst zunächst nur Verordnungen von apotheken- und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung, die bisher auf dem herkömmlichen Rezept ausgestellt wurden. Für alle krankenversicherten Menschen und damit auch für Bewohner*innen von stationären Pflegeeinrichtungen und Kund*innen von ambulanten Pflegediensten wird es dann drei unterschiedliche Möglichkeiten des Einlösens geben:
- über die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Dazu wird die eGK in der Apotheke in das Kartenterminal gesteckt,
- mit dem Smartphone über die E-Rezept-App der gematik kann das E-Rezept verwaltet und an die gewünschte Apotheke gesendet werden,
- als Papierausdruck mit den notwendigen Zugangsdaten, der in der Arztpraxis ausgehändigt wird.
Hinweis: Für die Nutzung der sicheren E-Rezept-App benötigen Versicherte eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie ihre Versicherten-PIN, die sie von ihrer Krankenkasse erhalten.
Wo ist das Rezept gespeichert?
Das Rezept befindet sich weder auf der elektronischen Gesundheitskarte noch in der App, sondern wird auf dem zentralen E-Rezept-Server der Telematikinfrastruktur gespeichert. Die Karte bzw. die gematik-App ist nur der Schlüssel, mit dem die Apotheke auf das Rezept zugreifen kann. Für Privatversicherte wird das Einlösen von E-Rezepten per App eingeführt, alternativ kann weiterhin das klassische Privatrezept genutzt werden.
Welche Ausnahmen gibt es?
In Situationen, in denen die Ausstellung von E-Rezepten nicht möglich ist, kann weiterhin das herkömmliche rosa Rezept verwendet werden. Dies ist beispielsweise bei Haus- und Heimbesuchen oder bei einem Ausfall der Infrastruktur der Fall.
Weiterführende Informationen finden Sie auch auf dem Portal des Bundesministeriums für Gesundheit und der Informationsseite der gematik.

