Nutzen Sie den neuen Online-Service für Beratungshilfe.
Das Bundesministerium der Justiz und die Justizministerien der Länder entwickeln gemeinsam einen Online-Service für die Beratungshilfe. Auf der Website „Justiz-Services“ können Sie den Antrag auf Beratungshilfe einfach erklärt und Schritt für Schritt online ausfüllen. Anschließend können Sie das fertige Formular auf Ihren Computer herunterladen und zusammen mit allen Dokumenten beim Amtsgericht einreichen. Mit einem „Vorab Checkˮ können Sie vor der Antragstellung schnell herausfinden, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht.
Was ist Beratungshilfe?
Beratungshilfe in Deutschland ist eine Sozialleistung, die Menschen mit geringem Einkommen rechtliche Beratung und Vertretung ermöglicht. Diese Unterstützung kann in allen Rechtsgebieten in Anspruch genommen werden.
Um Beratungshilfe zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Geringes Einkommen: Die Antragsteller dürfen nur über begrenzte finanzielle Mittel verfügen.
- Keine andere zumutbare Möglichkeit: Es darf keine andere zumutbare Möglichkeit zur Verfügung stehen, um die Kosten für die rechtliche Beratung oder Vertretung zu tragen
Wenn Sie wenig Geld haben, kann das Amtsgericht die Kosten für eine Beratung bei einem Anwalt Ihrer Wahl übernehmen. Wie das funktioniert, erfahren Sie auf der Website „Justiz-Services“ .