Die Verbraucherzentrale hat das Handbuch Pflege aktualisiert.
Einige Änderungen der „Pflegereform 2023“ sind bereits in Kraft getreten, andere folgen in Kürze: Seit dem 1. Juli gilt ein höherer Beitragssatz in der Pflegeversicherung. Mehr Klarheit gibt es ab Oktober bei den Fristen für die Entscheidung über einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit. Ab Januar 2024 gibt es mehr Geld für alle Pflegeleistungen. Weitere Verbesserungen werden schrittweise im Laufe des Jahres eingeführt.
Damit sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in den vielen Details der Pflegereform zurechtfinden, hat der Ratgeber „Handbuch Pflege“ der Verbraucherzentrale in seiner aktualisierten Neuauflage alle Neuerungen verständlich aufbereitet. Die bewährten Checklisten und Formulare helfen, die passenden Pflegeleistungen auszuwählen und richtig zu beantragen.
Nach wie vor gilt: Der Termin zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst muss gut vorbereitet werden, wenn Pflege notwendig wird. Der Ratgeber gibt dazu nicht nur praktische Hilfestellung, sondern erläutert auch verständlich die Begutachtungskriterien und die Leistungen der Pflegeversicherung. Ein eigenes Kapitel informiert darüber, was bei der Unterstützung durch ausländische Pflegekräfte zu beachten ist. Der Formularteil enthält hilfreiche Musterschreiben. Sie führen nicht nur durch den Antragsdschungel, sondern bieten auch Formulierungshilfen, zum Beispiel für einen Widerspruch gegen die Einstufung in einen Pflegegrad oder um beim Arbeitgeber die Freistellung zur Begleitung eines todkranken nahen Angehörigen zu beantragen. Alle Formulare sowie Checklisten lassen sich heraustrennen und archivieren - oder alternativ online ausfüllen und ausdrucken.
Bestellmöglichkeiten:
Der Ratgeber „Handbuch Pflege. Hilfe organisieren: Anträge, Checklisten, Verträge“ hat 198 Seiten und kostet 18,- Euro. Erhältlich im Online-Shop der Verbraucherzentrale. Als telefonische Bestellung unter 0211 / 38 09-555. Ebenso ist der Ratgeber auch im Buchhandel zu erwerben.