Kostenlose Kopie der persönlichen Krankenakte

Figur mit Lupe in der Hand betrachtet ein Paragraphenzeichen.

Europäischer Gerichtshof (EuGH) stärkt die Rechte von Patient*innen.

Ein Rechtsstreit zwischen einem Patienten und seiner Zahnärztin über die kostenlose Herausgabe seiner Behandlungsunterlagen führte am 26. Oktober 2023 zu einem weitreichenden Urteil. Es betrifft alle Menschen, die sich in ärztliche Behandlung begeben. Bereits seit zehn Jahren gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Einsicht in alle geführten Patientenakten. Patient*innen dürfen sehen, was in den über ihre Behandlung geführten Unterlagen steht und auch eine Kopie davon bekommen. Der ärztliche Aufwand für die Erstellung einer Kopie wurde den Patient*innen bislang per Privatrechnung in Rechnung gestellt.

Diese Praxis ist nun rechtswidrig. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) als oberstes Gericht der Europäischen Union (EU) hat entschieden, dass die erste Kopie von Dokumenten kostenlos sein muss. Das Urteil gilt für die gesamte EU.

Zur Urteilsbegründung (Urteil vom 26.10.2023 - C-307/22): Der EuGH stellte fest, dass Patient*innen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das Recht haben, eine erste kostenlose Kopie ihrer persönlichen Patientenakte zu erhalten. Der Antrag auf eine Kopie muss nicht begründet werden. Weitere Kopien können privat in Rechnung gestellt werden. Laut EuGH haben Patient*innen ein Recht auf sämtliche Unterlagen ihrer Behandlungsakte wie etwa Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, Befunde und Angaben zu Behandlungen oder Eingriffen.

Weitere Informationen unter tagesschau.de und beck-aktuell | Heute im Recht

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