Anspruch auf Mitnahme und Versorgung der pflegebedürftigen Person bei einer Versorgung in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen.
Ab dem 1. Juli 2024 haben Pflegebedürftige einen Rechtsanspruch auf die neue Leistung der Pflegeversicherung, die Pflege in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung, wenn dort gleichzeitig Leistungen für die Pflegeperson erbracht werden. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 und kann nur geltend gemacht werden, wenn die pflegebedürftige Person nicht gleichzeitig Leistungen der Krankenkasse zur medizinischen Rehabilitation benötigt.
Die Leistungen der Kurzzeitpflege bleiben auch dann erhalten, wenn die pflegebedürftige Person während der Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme der Pflegeperson in einer nahen gelegenen stationären Einrichtung gepflegt werden muss, sofern die pflegerische Versorgung in der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung nicht sichergestellt werden kann.
Die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person übernimmt die Aufwendungen für die Pflege, der Betreuung, Leistungen der Behandlungspflege, die Unterkunft und Verpflegung sowie die Übernahme der betriebsnotwendigen Investitionskosten. Pflegebedürftige können auch Fahrtkosten und Gepäcktransport geltend machen.
Durch die Mitnahme der pflegebedürftigen Person soll es pflegenden Angehörigen erleichtert werden, Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen in einer Einrichtung in Anspruch zu nehmen und medizinische und therapeutische Leistungen für die eigene Gesundheit und das eigene Wohlbefinden zu nutzen.
Wie kann eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme beantragt werden?
Als Pflegeperson stellen Sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation und wünschen dabei die Versorgung der pflegebedürftigen Person in derselben Einrichtung. Mit Ihrem Antrag wird auch ein Antrag der pflegebedürftigen Person gestellt. Diese muss der Mitnahme schriftlich zustimmen. Das gilt sowohl für die soziale Pflegeversicherung als auch für die private Pflege-Pflichtversicherung. Der Anspruch auf Pflegegeld ruht während dieser Zeit der Versorgung.
Weitere Informationen zum Thema stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für pflegende Angehörige:
Kurberatungsstellen über die Website des Müttergenesungswerk
Pflegewegweiser NRW Leitfaden und Antragsformulare für Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen
Haben Sie weitere Fragen?
Gerne können Sie sich an das Berater*innen-Team der Online-Pflegeberatung per Mail, Einzel- oder Video-Chat wenden.