Die Verbraucherzentrale fragt nach.
In den meisten Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten, wenn Versicherte eine Arztpraxis aufsuchen. Das gilt zum Beispiel für medizinische Grunduntersuchungen bei Krankheiten wie Erkältungen oder Hautausschlägen, für notwendige Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Darüber hinaus können bei ärztlichen Praxisbesuchen aber auch so genannte "Individuelle Gesundheitsleistungen" (IGeL) in Anspruch genommen werden. Diese werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Das sind zum Beispiel spezielle Vorsorgeuntersuchungen.
Worum geht es?
Wie die Verbraucherzentralen berichten, häufen sich die Fälle, in denen von den Patient*innen in Arztpraxen teilweise Zuzahlungen für Standardbehandlungen und -diagnosen verlangt werden, die eigentlich von den Krankenkassen finanziert werden. So berichten Versicherte, dass sie eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung ab dem 35. Lebensjahr oder auch eine Corona-Impfung selbst bezahlen mussten, obwohl sie einen Anspruch darauf hatten.
Zum Verbraucher*innen-Aufruf:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt daher eine Marktanalyse durch, um weitere Fälle zu sammeln, zu analysieren und Missstände aufzudecken. Sie können die Verbraucherzentrale bei der Marktbeobachtung unterstützen, wenn Sie:
- gesetzlich krankenversichert sind oder bis vor Kurzem waren,
- für eine medizinische Leistung in Arztpraxen (außer Zahnmedizin und Kieferorthopädie) bezahlen sollten,
- annehmen, dass diese Leistung eigentlich von der gesetzlichen Krankenkasse hätte übernommen werden müssen (ausgenommen hiervon sind Behandlungen bei Privatärzt*innen).
Hier geht es zum Verbraucher*innenaufruf.