Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert private Umbaumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellt der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen des KfW-Zuschussprogramms "Altersgerecht Umbauen" für das Jahr 2024 150 Millionen Euro für barrierereduzierende Maßnahmen im Wohnungsbestand zur Verfügung.
Mit dem Programm werden Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in Wohngebäuden im Bestand durch Investitionszuschüsse gefördert. Das Programm richtet sich an alle Bürger*innen unabhängig von Alter und Einkommen. Damit besonders ältere Mensch möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung leben können, ist es oftmals erforderlich barrierefreie Zugänge im eigenen Wohnumfeld zu schaffen. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen will mit der „Bundesinitiative Barrierefreiheit“ auch den Abbau von Barrieren und Hindernissen im privaten Wohnbereich von Älteren unterstützen.
Beispiele für Umbaumaßnahmen in Wohn- und Außenbereichen:
- Wege zum Gebäude und Garten (wie Wege verbreitern und Stufen vermeiden, Hochbeete anlegen);
- Eingangsbereich und Wohnungszugang (wie Wetterschutz anbringen, Überdachung und Windfang);
- Überwindung von Treppen und Stufen (wie Rampen und Handläufe anlegen, Treppenlift einbauen);
- Badezimmer (wie bodengleiche Dusche einbauen und Dusch(klapp)sitze anbringen);
- Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag (wie altersgerechte Assistenzsysteme und Smarthome- Anwendungen installieren, Einbau von Ruf- und Unterstützungssystemen);
- Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen (wie Gemeinschaftsräume schaffen oder umgestalten - Voraussetzung: Im Haus gibt es mindestens drei separate Wohnungen)
"Interessierte sollten sich in jedem Fall fachlich und unabhängig beraten lassen, bevor sie Fördermittel beantragen“, empfiehlt Petra Ruß von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz „Fachleute für barrierefreies Wohnen erkennen am besten, wo überall Barrieren lauern. Sie haben das nötige Wissen und können sinnvolle Anpassungen oder Umbaumaßnahmen vorschlagen.“ Die Online-Pflegeberatung der AWO empfiehlt die Unterstützung von Mitarbeitenden der bundesweiten Wohnberatungsstellen einzuholen.
Weitere Informationen:
Die Förderung erfolgt in Form eines finanziellen Zuschusses. Privatpersonen (Mieter/ Eigentümer) können dazu bei der KfW- Förderbank Anträge für das Programmjahr 2024 stellen.
Förderanträge sind im Zuschussportal der KfW zu stellen. Über die Internetseite der KfW bekommen Sie Antworten auf Fragen und finden weitere Formulare zum Herunterladen.